Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union und im Rahmen von Verbundprojekten auch
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Verbände und Vereine sowie
- sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse und
- Unternehmen, die nicht die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Ihr Projekt ist ein industrielles Forschungsvorhaben oder ein vorwettbewerbliches Entwicklungsvorhaben mit einem hohen wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Risiko.
- Ihr Vorhaben ist ein Einzelvorhaben von einem kleinen und mittleren Unternehmen oder ein Verbundvorhaben, an dem kleine und mittlere Unternehmen beteiligt sind.
- In erster Linie wird das Vorhaben den beteiligten kleinen und mittleren Unternehmen Nutzen stiften.
- Maßgeblich wird das Vorhaben von einem forschenden KMU initiiert und koordiniert.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.