Rechtliche Voraussetzungen
Für eine Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Vorhaben trägt wesentlich zur Künstlichen Intelligenz (KI) bei und bezieht sich auf die europäische Wertschöpfungskette.
- Sie haben mit den Arbeiten am Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
- Sie weisen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nach.
- Sie sichern die Gesamtfinanzierung und weisen die Erbringung des Eigenanteils nach.
- Sie besitzen die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
- Die Konsortialleitung eines Verbundprojekts wird von einem Unternehmen wahrgenommen.
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn eine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission gegen Sie vorliegt. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt wurde. Das Gleiche gilt bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Einzelvorhaben sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Die vorherige Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vom Dezember 2025 ist keine Bedingung und kein Ausschlussgrund.