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Förderung von innovativen Projekten von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz (KI)

Sie entwickeln innovative Technologien für Künstliche Intelligenz der nächsten Generation? Mit dieser Förderung erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Description

Sie können eine Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Künstlichen Intelligenz erhalten. Im Fokus stehen Vorhaben zur Entwicklung von Software- und Infrastruktur-Ökosystemen. Dazu gehören die Datenverarbeitung, souveräne Basismodelle sowie Cloud- und Edge-Technologien. Der Technologiereifegrad der Vorhaben soll in der Regel zwischen Stufe 5 und Stufe 8 liegen. Die Laufzeit soll 36 Monate nicht überschreiten.

Gefördert werden Personalkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstungen. Zudem sind Kosten für Auftragsforschung, Patente, Beratung und zusätzliche Gemeinkosten förderfähig. Eine pauschalierte Abrechnung von Kosten oder Ausgaben ist jedoch ausgeschlossen.

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach der Art Ihrer Organisation:

Für Unternehmen: Die Förderung erfolgt auf Basis von Kosten. Hierbei gelten die Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK). Die Basis-Förderquote beträgt 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Diese Förderquote kann im Einzelfall auf maximal 60 % erhöht werden. Für kleine Unternehmen steigt die Förderquote um 20 Prozentpunkte. Für mittlere Unternehmen steigt die Quote um 10 Prozentpunkte. Bei wirksamer Zusammenarbeit oder weiter Ergebnisverbreitung erhalten Sie einen Zuschlag von 15 Prozentpunkte. Die Förderung beträgt maximal 25 Millionen EUR (25.000.000 EUR) je Unternehmen und Vorhaben. Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung sichern und einen Bonitätsnachweis erbringen.

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Für die nichtwirtschaftliche Tätigkeit kann eine Förderung von bis zu 100 % erfolgen. Die Antragstellung erfolgt in der Regel nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA). Anträge können unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) gestellt werden. Erfolgt die Förderung auf Kostenbasis (AZK), wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % erwartet.

Who is eligible?

  • Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung, Oeffentliche Einrichtung

What is funded?

  • Rechtsgrundlage Bekanntmachung zur geplanten Förderung von innovativen Projekten im Rahmen des wichtigen Vorhabens von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz vom: 14.11.2025 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BAnz AT 05.12.2025 B3 Weblink zur Förderbekanntmachung Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von innovativen Vorhaben im Rahmen des wichtigen Projekts von gemeinsamem europäischem Interesse für Künstliche Intelligenz vom: 26.06.2026 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BAnz AT 27.07.2026 B1 Weblink zur Förderrichtlinie

Requirements

  • Für eine Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Ihr Vorhaben trägt wesentlich zur Künstlichen Intelligenz (KI) bei und bezieht sich auf die europäische Wertschöpfungskette.
  • • Sie haben mit den Arbeiten am Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
  • • Sie weisen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nach.
  • • Sie sichern die Gesamtfinanzierung und weisen die Erbringung des Eigenanteils nach.
  • • Sie besitzen die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • • Die Konsortialleitung eines Verbundprojekts wird von einem Unternehmen wahrgenommen.
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Rechtliche Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Vorhaben trägt wesentlich zur Künstlichen Intelligenz (KI) bei und bezieht sich auf die europäische Wertschöpfungskette.
  • Sie haben mit den Arbeiten am Vorhaben vor der Bewilligung der Zuwendung noch nicht begonnen.
  • Sie weisen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland nach.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung und weisen die Erbringung des Eigenanteils nach.
  • Sie besitzen die notwendige Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Die Konsortialleitung eines Verbundprojekts wird von einem Unternehmen wahrgenommen.

Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn eine offene Rückforderungsanordnung der Europäischen Kommission gegen Sie vorliegt. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft oder beantragt wurde. Das Gleiche gilt bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft. Einzelvorhaben sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Die vorherige Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vom Dezember 2025 ist keine Bedingung und kein Ausschlussgrund.

Contact and further links

Contact

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Scharnhorststraße 34 ? 37 10115 Berlin

Phone: +49 30 1861-50

8ra@bmwe.bund.deWebsite

Official sources