Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Kommunen und der Länder,
- kommunale Unternehmen,
- gesellschaftliche Organisationen, wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie entwickeln Software zur erweiterten Nutzung von Urbanen Digitalen Zwillingen für die Klimaanpassung.
- An Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist mindestens eine Kommune oder eine Region als eigenständiger Antragstellender im Verbund eingebunden.
- Sie berücksichtigen vorhandene nationale und europäische Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards sind im Sinne einer späteren Anwendbarkeit der Ergebnisse.
- Alle Parteien Ihres Forschungs- und Entwicklungsvorhabens unterstützen die übergreifenden Aktivitäten des Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhabens.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie dürfen die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz nutzen.