Förderung von Projekten zum Thema ?Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)? im Rahmen von Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung
Description
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)? im Rahmen von Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung
vom: 05.06.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 02.07.2025 B1
In der 1. Verfahrensstufe konnten bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen, in diesem Fall sogenannte Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Portal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Für nationale Projekte mit ausschließlich förderbaren Partnern aus Deutschland (siehe Nummer 4 Buchstabe c in der Förderrichtlinie) sind in der ersten Verfahrensstufe dem beauftragten Projektträger Karlsruhe bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Für ein Verbundprojekt ist in Abstimmung mit allen Verbundpartnern nur eine Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Who is eligible?
- Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
What is funded?
- Rechtsgrundlage Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Globale Wertschöpfung: Umdenken und Perspektiven für eine kreislauffähige Zukunft (CircularGlowUp)?
- im Rahmen von Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung vom: 05.06.2025 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 02.07.2025 B1 In der 1.
- Verfahrensstufe konnten bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen, in diesem Fall sogenannte Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge in englischer Sprache und in elektronischer Form über das Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Portal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.
- Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Eureka--European Research Coordination Agency, deutsch: Europäische Behörde zur Koordinierung der Forschung-Projektanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
- Für nationale Projekte mit ausschließlich förderbaren Partnern aus Deutschland (siehe Nummer 4 Buchstabe c in der Förderrichtlinie) sind in der ersten Verfahrensstufe dem beauftragten Projektträger Karlsruhe bis spätestens 30.09.2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
- Für ein Verbundprojekt ist in Abstimmung mit allen Verbundpartnern nur eine Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
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