Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Anstalten öffentlichen Rechts,
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
- außeruniversitäre Einrichtungen sowie
- Ingenieurbüros.
Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Ihr Vorhaben lässt sich einer oder mehreren Kategorien der EU ? industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien ? zuordnen.
- Sie berücksichtigen die Regelungen der EU.
- Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, sodass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht umgesetzt würde.
- Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.