Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung,
- Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund,
- gemeinnützige Antragstellerinnen und Antragsteller sowie
- Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Bei dem Vorhaben muss es sich um eine kommunale oder soziale Infrastrukturmaßnahme handeln.
- Grundstücke müssen Sie innerhalb der letzen 2 Jahren vor der Antragstellung erworben haben.
- Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste und mit den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar und muss die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben,
- Kapitalanlagen,
- Leasingfinanzierungen,
- Eigenleistungen,
- entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen,
- Räume zur Glaubensausübung sowie
- Investitionen von politischen Parteien.