Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien sollen komplexe Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert oder neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden.
- Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.