Rechtliche Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen:
- Sie führen ein Verbundprojekt mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Gesellschaft durch.
- Sie unterhalten zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Sie regeln die Zusammenarbeit mit Ihren Projektpartnern in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie weisen nach, dass Ihre Forschungsergebnisse nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz genutzt werden.
Für Unternehmen:
- Sie erfüllen die Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
- Sie sind kein Unternehmen in Schwierigkeiten und es liegt keine offene Rückforderungsanordnung der EU-Kommission gegen Sie vor.
- Wenn Sie den Förderbonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Für grundfinanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
- Sie grenzen das beantragte Projekt klar von Ihren institutionell grundfinanzierten Aktivitäten ab.
- Sie stellen sicher, dass im Rahmen des Verbundes keine mittelbaren Beihilfen an Unternehmen fließen.
Ausschlussgründe: Vorhaben, an denen Personen mit Staatsangehörigkeit eines Landes der Staatenliste nach § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) beteiligt sind, können Sie nicht fördern lassen.