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Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM)

Sie können eine Förderung für Vorhaben zur Verbesserung des Mobilitätssystems und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen beantragen. Adressaten sind primär Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Förderfähig sind nachhaltige Mobilitätspläne, Digitalisierungsmaßnahmen, Mobilstationen, Mobilitätsmanagement, Sharing-Dienste und nachhaltige Logistik.

Description

Sie können eine Förderung für Vorhaben erhalten, die das Mobilitätssystem effizienter gestalten oder die Verkehrssicherheit in Nordrhein-Westfalen erhöhen. Das Land unterstützt Sie dabei, Mobilitätsangebote nutzerfreundlicher zu machen und Infrastrukturen besser auszulasten.

Sie können die Förderung für folgende Bereiche beantragen:

  • Erstellung oder Erweiterung nachhaltiger urbaner Mobilitätspläne.
  • Maßnahmen zur Digitalisierung und Vernetzung des Verkehrssystems, wie beispielsweise Sensorik oder Applikationen.
  • Errichtung und Erweiterung von Mobilstationen.
  • Maßnahmen des betrieblichen, schulischen und sonstigen Mobilitätsmanagements.
  • Einführung von stationsbasierten Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten.
  • Machbarkeitsstudien, Softwarelösungen und anbieterübergreifende Ladebereiche für eine nachhaltige urbane Logistik.

Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Diese beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Zweirad-Sharing-Dienste sinkt der Fördersatz nach dem ersten Jahr ab. Für die einzelnen Vorhaben gelten jeweils festgelegte Höchstbeträge.

Who is eligible?

  • Kommune, Oeffentliche Einrichtung, Verband Vereinigung, Unternehmen

What is funded?

  • Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement - FöRi-MM) Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (NRW) Ministerialblatt (MB.NRW 2025 Nr.
  • 43) vom 01.07.2025 Weblink zur Richtlinie (externer Link)

Requirements

  • Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen: • Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
  • • Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • • Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
  • • Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
  • • Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
  • • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
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Rechtliche Voraussetzungen

Sie müssen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie legen im Antrag dar, dass Ihr Vorhaben das Mobilitätssystem verbessert oder die Verkehrssicherheit erhöht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie halten beim Bau die allgemein anerkannten Regeln der Technik ein.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie verfügen über ein uneingeschränktes Baurecht.
  • Bei baulichen Anlagen: Sie haben den erforderlichen Grunderwerb gesichert.
  • Bei Digitalisierungsmaßnahmen: Sie legen eine positive Stellungnahme des Kompetenzcenters Digitalisierung vor.
  • Bei Vorhaben des Mobilitätsmanagements: Sie weisen nach, dass Sie das Zukunftsnetz Mobilität NRW vorab informiert haben.
  • Bei betrieblichem Mobilitätsmanagement privater Unternehmen: Sie informieren stattdessen das Netzwerkbüro Betriebliche Mobilität NRW.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn Ihr Vorhaben bereits nach anderen Richtlinien förderfähig ist. Dazu zählen zum Beispiel die Förderrichtlinien Nahmobilität und die Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau des Landes Nordrhein-Westfalen.

Contact and further links

Contact

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Official sources