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Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Description

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Außerdem können Sie eine Förderung für Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers und von Art und Umfang der Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Who is eligible?

  • Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband Vereinigung, Oeffentliche Einrichtung

What is funded?

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz II-6.0228.22901.02 Vom 23.
  • August 2019 [geändert durch Runderlass vom 29.
  • Oktober 2020] [zuletzt geändert Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz - II-6-63.04.05.02 Vom 23.
  • Juni 2023] 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, Begriffsbestimmungen 1.1 Das Land gewährt Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums.
  • Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.
  • Die Maßnahmen sollen a) zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, b) zu einer Sicherung der Grund- und Nahversorgung, c) zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft und d) zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur beitragen sowie e) in der Umsetzung die Erfordernisse der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.

Requirements

  • Antragsberechtigt sind • für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, • für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: • Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen.
  • • Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen.
  • • Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten.
  • • Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.
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Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
  • für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen.
  • Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen.
  • Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten.
  • Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.

Contact and further links

Contact

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

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