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Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital)

Wenn Sie ein innovatives Digitalisierungsprojekt umsetzen wollen, das ganzheitlich im Land Sachsen-Anhalt wirkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Description

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Durchführung qualitativ hochwertiger und anspruchsvoller Digitalisierungsprojekte zur Umsetzung der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030?.

Sie erhalten die Förderung beispielsweise für

  • Organisationsinnovationen (Anwendung digitaler Methoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Geschäftsbeziehungen),
  • Prozessinnovationen (Anwendung neuer oder verbesserter Methoden für Produktion und Leistungserbringung),
  • Produktinnovationen (Einführung neuer Produkte und Dienstleistungen) oder
  • interdisziplinäre Vernetzung von Informationen mit regionalem Bezug.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 120.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

Who is eligible?

  • Oeffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen, Verband Vereinigung

What is funded?

  • Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Digitalisierungsprojekten für die Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030?
  • (Richtlinie Sachsen-Anhalt Digital) Vom 15.
  • Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf der Grundlage a) der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.
  • 35), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3.
  • 201, 204), in der jeweils geltenden Fassung, b) der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO, RdErl.
  • 241, zuletzt geändert durch RdErl.

Requirements

  • Antragsberechtigt sind • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: • Ihr Digitalisierungsprojekt muss • innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030?
  • verfolgt werden, • mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen, • innovativ und zukunftsorientiert sein, • nachnutzbar gestaltet sein, • einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030?
  • leisten und • von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
  • • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • • Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).
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Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
  • juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Digitalisierungsprojekt muss
    • innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? verfolgt werden,
    • mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
    • innovativ und zukunftsorientiert sein,
    • nachnutzbar gestaltet sein,
    • einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? leisten und
    • von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).

Contact and further links

Contact

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg

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