Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Städte, Gemeinden, Zweckverbände) und
- juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Unternehmen).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Digitalisierungsprojekt muss
- innerhalb der 18 Themenfelder der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? verfolgt werden,
- mit ethischen und demokratischen Grundsätzen übereinstimmen,
- innovativ und zukunftsorientiert sein,
- nachnutzbar gestaltet sein,
- einen relevanten Beitrag zur Realisierung von den festgelegten Querschnittszielen der Strategie ?Sachsen-Anhalt Digital 2030? leisten und
- von besonderem Interesse für das Land Sachsen-Anhalt sein.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
- Die Gesamtkosten Ihres Digitalisierungsprojekts müssen 5.000 EUR überschreiten (Bagatellgrenze).