Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie jeweils wirtschaftlich tätig sind und eine Betriebsstätte oder Niederlassung im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Infrastruktur oder Ihre Grundbesitz muss im Saarland oder in begründeten Ausnahmefällen im Bundesgebiet liegen.
- Ihr Vorhaben muss auf den Bedarf ausgerichtet sein, der im Rahmen eines Betriebskonzepts für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermittelt wird. Hiervon ausgenommen sind innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter.
- Die Eigentumsrechte an der geförderten Infrastruktur müssen generell bei Ihnen liegen, mindestens aber muss für die Dauer der Zweckbindung ein Nutzungsrecht für Sie vertraglich geregelt sein.
- Sie stellen nachweislich einen mittel- bis langfristig wirtschaftlich tragfähigen Betrieb der Infrastruktur sicher.
- Der Strom für eine geförderte Elektrolyseanlage muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Verwaltungskosten,
- Rückbaumaßnahmen,
- Planungskosten,
- Ausgaben für den Kauf von Gebäuden und sonstigen Grundstücksaufbauten und damit in Zusammenhang stehende weitere Ausgaben.