Gefördert werden internationale Verbundprojekte zwischen Deutschland und Singapur in 2 zentralen Themenfeldern:
- Thema 1: Biologische und hybride Umwandlung von CO2- und abgeleiteten C1-Verbindungen (zum Beispiel Kohlenmonoxid, Ameisensäure, Methanol, Methan) durch innovative biotechnologische Verfahren.
- Thema 2: Nachhaltige Beschaffung und Recycling von Kohlenstoff-Rohstoffen (zum Beispiel Mineralisierung von Abfallstoffen)
Ziel ist eine signifikante Steigerung des Technologiereifegrades, idealerweise bis hin zu marktreifen Prototypen (mindestens TRL 3 zu Beginn).
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für eine Laufzeit von in der Regel bis zu 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe für die deutsche Seite beträgt regulär bis zu 560.000 EUR je Verbundprojekt.
Bei der Höhe und Art der Förderung wird strikt zwischen den Zielgruppen differenziert:
- Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: Die Bemessung erfolgt auf Ausgabenbasis (AZA/ AZAP--Zuwendung auf Ausgabenbasis mit Projektpauschale/ AZV-- Ausgabenbasis Zuweisung / Verwaltungsvereinbarung). Nichtwirtschaftliche Vorhaben von Hochschulen und Forschungs- sowie Wissenschaftseinrichtungen können mit bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Zusätzlich erhalten Hochschulen und Universitätskliniken eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche in der maximalen Förderhöchstsumme bereits inkludiert ist.
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Anträge werden auf Kostenbasis (AZK) abgewickelt und erfordern eine angemessene Eigenbeteiligung. Die Förderung unterliegt strengen Vorgaben des EU-Beihilferechts nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Für die industrielle Forschung beträgt die maximale Beihilfeintensität 50 %, für experimentelle Entwicklung 25 %. Diese Quoten können durch Aufschläge für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 10 bis 20 Prozentpunkte sowie für wirksame Kooperationen um 15 Prozentpunkte erhöht werden, jedoch maximal bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Eine Projektpauschale entfällt für Unternehmen.