Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen,
- Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen,
- Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
- Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.