Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft und der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Investition in Thüringen vornehmen.
- Ihre Investition kann aus einem Einzelprojekt oder Teilprojekten bestehen. Ihre Teilprojekte müssen klar zu unterscheiden und getrennt voneinander durchführbar sein.
- Als junges Unternehmen im 1. Gründungsjahr müssen Sie den Innovationscharakter in den Vordergrund stellen.
- Ihre Unternehmenstätigkeit muss auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet sein und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben kurzfristig beginnen und innerhalb von 24 Monaten abschließen können.
- Für Wirtschaftsgüter und die erforderlichen baulichen Investitionen beziehungsweise Dienstleistungen, die zur Inbetriebnahme dieses Wirtschaftsgutes erforderlich sind, müssen Sie mindestens 3 Vergleichsangebote vorlegen
- Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Wirtschaftsgüter müssen in dieser Zeit in Ihrer Thüringer Betriebsstätte verbleiben.