Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens unter anderem
- Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, Beratungsunternehmen,
- landwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationen, Erzeugerzusammenschlüsse,
- Gemeinden und Gemeindeverbände, Landkreise, Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände und Ähnliche),
- natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben erfüllt die Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE.
- Sie setzen Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz um.
- Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben bereits vor Antragstellung begonnen haben.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Als Antragstellerin oder Antragsteller weisen Sie nach, dass Sie über die administrative, finanzielle (Finanzierungsbestätigung) und operationelle Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des Vorhabens verfügen.
- Für eine Förderung aus dem EPLR EULLE kommen nur Ausgaben zwischen dem 1.1.2014 und dem 30.6.2025 in Betracht.
- Sie müssen die jeweils geltenden Zweckbindungsfristen sind einhalten.
- Je nach Art des Vorhabens müssen Sie weitere spezifische Voraussetzungen erfüllen.