Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch. Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.
- Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.