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Digitalbonus Thüringen

Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Description

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation Ihres Betriebs.

Sie bekommen den Digitalbonus für Vorhaben in den Bereichen

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen,
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit einschließlich externer Dienstleistungen.

Darüber hinaus werden Schulungen von Ihren Beschäftigten gefördert, die im Zusammenhang mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt stehen (beispielsweise Einweisung in neue Software und Technik).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 15.000.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen und dürfen EUR 150.000 nicht übersteigen.

Sie können höchstens 2 Anträge stellen.

Reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit Ihrem Digitalisierungskonzept bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Thüringer Förderportal bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein.

Who is eligible?

  • Unternehmen

What is funded?

  • Richtlinie zum Förderprogramm Digitalbonus Thüringen [Vom 22.
  • Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gewährt die Thüringer Aufbaubank (TAB) kleinen und mittleren Unternehmen, die die Kriterien nach Ziffer 3.
  • der vorliegenden Richtlinie erfüllen, Zuwendungen in Form von Zuschüssen für Vorhaben auf der Grundlage der folgenden Regelungen in der jeweils geltenden Fassung: • Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) einschließlich der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 ThürLHO, • Thüringer Gesetz zur Förderung und Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Freien Berufe (Thüringer Mittelstandsförderungsgesetz), • Thüringer Haushaltsgesetz, • Verordnung (EU) Nr.
  • 1407/2013 der Kommission vom 18.
  • 24.12.2013) über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen1) (De-minimis-VO), • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG), insbesondere die §§ 48, 49, 49a Im Rahmen der Förderung wird sichergestellt, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen berücksichtigt und jede Form der Diskriminierung ausgeschlossen wird.
  • Die Zuschüsse werden für Investitionsvorhaben von Unternehmen mit Betriebsstätten in Thüringen gewährt, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur?

Requirements

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Ihr Vorhaben muss zu einem bedeutenden Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen.
  • • Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch.
  • • Mit der Antragstellung müssen Sie ein Konzept einreichen, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht.
  • • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
  • • Sie beginnen Ihr Vorhaben frühestens 1 Tag nach Antragseingang im Thüringer Förderportal und beenden es innerhalb eines Jahres.
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Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, vor allem des verarbeitenden Gewerbes, der unternehmensnahen Dienstleistungen, des Baugewerbes, des Handwerks und des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss zu einem bedeutenden Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Betriebsprozess beziehungsweise Produkt- und Dienstleistungsportfolio oder zu einer wesentlichen Verbesserung der Informationssicherheit Ihres Unternehmens führen.
  • Sie führen Ihr Vorhaben in Thüringen durch.
  • Mit der Antragstellung müssen Sie ein Konzept einreichen, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für Ihr Unternehmen verdeutlicht.
  • Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.
  • Sie beginnen Ihr Vorhaben frühestens 1 Tag nach Antragseingang im Thüringer Förderportal und beenden es innerhalb eines Jahres.
  • Ihre Unternehmenstätigkeit ist auf eine tragfähige Vollexistenz ausgerichtet und lässt einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten.

Contact and further links

Contact

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Gorkistraße 9 99084 Erfurt

Phone: +49 361 7447-0

Fax: +49 361 7447-410

info@aufbaubank.deWebsite

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