Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende haben ihren Sitz oder ihre Niederlassung in den im Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) benannten Fördergebieten des Rheinischen Reviers, das heißt in den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen und Stadt Mönchengladbach.
- Sie führen das Vorhaben im Rheinischen Revier durch und Sie verwerten die Ergebnisse auch dort.
- Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
- Sie werden mit einem Einzelvorhaben nur als KMU gefördert.
- Als großes Unternehmen sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie ein Verbundprojekt in Zusammenarbeit mit KMU durchführen und die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten beihilfefähigen Kosten tragen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.