Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für Vorhaben der Struktur- und Dorfentwicklung: Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- für Kleinprojekte: lokale Aktionsgruppen (LAG) der zugelassenen LEADER-Regionen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum Nordrhein-Westfalens in Orten oder Ortsteilen bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern umsetzen.
- Beachten Sie bitte, dass Kleinprojekte förderfähige Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 aufweisen dürfen und der Umsetzung der jeweiligen regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region dienen müssen.
- Sie dürfen keine Leistungen aufgrund des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit erhalten.
- Es darf bei Ihnen keine Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand vorliegen, die mehr als 25 Prozent seines Eigenkapitals beträgt.