Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessern.
- Mit dem geplanten Vorhaben müssen Sie
- komplexe Geschäftsprozesse digitalisieren,
- neue Geschäftsmodelle einführen oder
- bestehende Geschäftsmodelle verbessern.
Nicht gefördert werden
- die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben,
- Personalkosten,
- Betriebsstätten außerhalb Sachsens,
- Mitnutzung durch verbundene oder Partnerunternehmen,
- IKT-Grundausstattung,
- Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons,
- Maßnahmen zum Onlinemarketing,
- Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes.