AktivBrandenburgGutschein

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)

Wenn Ihr Unternehmen Organisations- und Prozessinnovationen durch Digitalisierung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Beratungsprojekte, die darauf ausgerichtet sind, betriebliche Abläufe und Prozesse auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und für deren Nutzung geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln;
  • Implementierungsprojekte zur Umsetzung
    • neuer Organisationsmethoden im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Organisationsinnovation),
    • neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien (Prozessinnovation);
  • Schulungsprojekte für die notwendige Qualifizierung des Personals im Zusammenhang mit einem Implementierungsprojekt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Umfang der Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Beratungsprojekte höchstens EUR 50.000,
  • für Implementierungsprojekte höchstens EUR 250.000,
  • für Schulungsprojekte höchstens EUR 50.000.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.

Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm ?Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe?
  • (BIG-Digital) vom 14.
  • Februar 2024 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Brandenburg gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Zuwendungen für die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie des Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021?2027, einschließlich • der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
  • Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ABl.
  • L 231 vom 30.6.2021, S.
  • 60) (Dachverordnung) und • der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.

Wichtige Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: • Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
  • • Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
  • • Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
  • • Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden: • Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate, • Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre, • Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Ergebnisse der Beratungsprojekte müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
  • Sie können die Förderung für höchstens 2 parallellaufende Vorhaben erhalten.
  • Sie müssen die geförderten Wirtschaftsgüter mindestens 3 Jahre in der Betriebsstätte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.
  • Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:
    • Beratungsprojekte: bis zu 6 Monate,
    • Implementierungsprojekte: bis zu 2 Jahre,
    • Schulungsprojekte: bis zu 6 Monate. 

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam

Tel.: +49 331 660-0

Fax: +49 331 660-1234

postbox@ilb.deWebseite

Offizielle Quellen