AktivNordrhein-WestfalenGutschein

Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)

Beschreibung

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups (?Go-to-Market Gutschein?)
vom: 28.05.2024
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.

Weblink zur Förderrichtlinie

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Was wird gefördert?

  • Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups (?Go-to-Market Gutschein?) vom: 28.05.2024 Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
  • Weblink zur Förderrichtlinie

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich

Offizielle Quellen