Förderung der Entwicklung von Prototypen durch Start-ups (Go-to-Market Gutschein)
Beschreibung
Rechtsgrundlage
Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups (?Go-to-Market Gutschein?)
vom: 28.05.2024
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Was wird gefördert?
- Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Prototypenentwicklung von Start-ups (?Go-to-Market Gutschein?) vom: 28.05.2024 Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Die Frist zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen endet am 31.10.2026.
- Weblink zur Förderrichtlinie
Ansprechpartner und weiterführende Links
Ansprechpartner
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich
Offizielle Quellen
Weiterführende Programme
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