Beschreibung
Rechtsgrundlage
Richtlinien zum Förderprogramm ?Digitalbonus?
vom: 27.06.2024
zuletzt geändert am: 07.10.2025
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Az. 24-7305/224 (BayMBl. Nr. 315)
Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Rechtsgrundlage Richtlinien zum Förderprogramm ?Digitalbonus?
- vom: 27.06.2024 zuletzt geändert am: 07.10.2025 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Az.
- 24-7305/224 (BayMBl.
- 315) Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt.
- Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden.
- Der Start erfolgt jeweils um 10:00 Uhr am ersten Werktag des Monats, wobei ein Samstag nicht als Werktag gilt.
Ansprechpartner und weiterführende Links
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Richtlinien zum Förderprogramm ?Digitalbonus?
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