AktivSachsenZuschuss

Digitalisierung Zuschuss EFRE ? Heranführungsprojekte

Wenn Sie zum ersten Mal ein Digitalisierungsprojekt in Ihrem Kleinstunternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Projekte zur Heranführung Ihres Kleinstunternehmen an Themen der digitalen Transformation.

Sie erhalten die Förderung für

  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung,
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,jedoch maximal EUR 10.000 für eine Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten.

Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozent, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB).

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten (Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 ?
  • Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen 1.1 Zweck der Zuwendung ist es, die Innovationskraft und damit Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken.
  • Die Förderung soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.
  • Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen sowie des EFRE-Programms für die Förderperiode 2021 bis 2027.
  • 1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendungen 1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, 1.2.2 den §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
  • April 2001 (SächsGVBl.

Wichtige Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch.
  • Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.
  • • Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie führen das Digitalisierungsprojekt erstmalig in Ihrem Unternehmen durch. Das heißt, dass Sie bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bundes erhalten haben.
  • Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB)

Pirnaische Straße 9 01069 Dresden

Tel.: +49 351 4910-0

Fax: +49 351 4910-4000

servicecenter@sab.sachsen.deWebseite

Offizielle Quellen