AktivNordrhein-WestfalenFörderkredit

Richtlinie ?Zukunftsgutscheine? des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier Ihr Geschäftsmodell nachhaltig und zukunftsfähig gestalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen im Rheinischen Revier auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Bewältigung des Strukturwandels durch die digitale und grüne Transformation Ihrer Geschäftsmodelle und Prozesse.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • TransformConsult: Externe Beratung durch Beratungsunternehmen zur Vorbereitung und Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation,
  • Transformationsexpert:in: Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten, die für eine befristete Zeit (maximal 24 Monate) die Aufgabe übernehmen, eine Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte des Green Deals vorzubereiten und umzusetzen,
  • TransformInvest: Investitionen zur Umsetzung des Transformationsprozesses, insbesondere Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen mit Zielrichtung klimaneutrale Wirtschaft sowie Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse.

Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

  • im Fall von Investitionen maximal EUR 2 Millionen und
  • für Beratungsleistungen EUR 1.200 pro Tag für maximal 15 Tagewerke.

Den Zuschuss für Personalausgaben für Transformationsexpertinnen und Transformationsexperten erhalten Sie als Pauschale, die von der Verwaltungsbehörde für das EFRE/JTF-Programm NRW festgelegt wird.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das EFRE-Online-Portal ein. Informationen erhalten Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Richtlinie ?Zukunftsgutscheine?
  • des Landes Nordrhein-Westfalen Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Vom 14.12.2022 Vorbemerkung Durch den sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung ist das stark von der Braunkohleindustrie geprägte Rheinische Revier beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit erheblichen wirtschaftlichen, beschäftigungsspezifischen und sozialen Herausforderungen konfrontiert.
  • Aufgrund der engen Verflechtungen mit der Industrie, regionalen Dienstleistern und Zulieferern sowie einkommensinduzierten Effekten sind zudem weitere Branchen betroffen.
  • Gleichzeitig bieten der Strukturwandel und die wirtschaftliche Neupositionierung der Region vielen Unternehmen die Chance, ihre Geschäftsfelder auf neue Wachstumsfelder im Sinne der Mitteilung der Kommission vom 11.
  • Dezember 2019 zum Europäischen Green Deal (COM (2019) 640) auszurichten und weiterzuentwickeln.
  • 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zweck der Projektförderung ist die Transformation von kleinen und mittleren Unternehmen im Fördergebiet, die von einem sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und/oder ökologischen Wandel betroffen sind und zur Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie Innovation und Digitalisierung beitragen, um die Zielsetzung der klimaneutralen Wirtschaft zu erreichen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet.
  • Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: • Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.
  • • Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie • direkt vom Kohleausstieg betroffen sein oder Ihr Geschäftsmodell transformieren, um in den auf den Europäischen Grünen Deal oder die Digitalisierung bezogenen Wachstumsfeldern des Rheinischen Reviers neue Geschäftschancen zu nutzen, und • bei Antragstellung erklären, dass Ihr zu förderndes Vorhaben dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Diversifizierung bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.
  • • Beantragen Sie eine Förderung von externer Beratung, muss das Beratungsunternehmen über praktische Erfahrungen in der Geschäftsmodelltransformation verfügen und dies durch mindestens 3 einschlägige Referenzen aus den vorangegangenen 2 Jahren nachweisen.
  • • Sie dürfen keine Unteraufträge vergeben.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im festgelegten Fördergebiet.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Fördergebiet sind die Gemeinden und Gemeindeverbände Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg und Stadt Mönchengladbach sowie für TransformConsult und Transformationsexpert:in auch der Kreis Euskirchen.
  • Als antragstellendes Unternehmen müssen Sie
    • direkt vom Kohleausstieg betroffen sein oder Ihr Geschäftsmodell transformieren, um in den auf den Europäischen Grünen Deal oder die Digitalisierung bezogenen Wachstumsfeldern des Rheinischen Reviers neue Geschäftschancen zu nutzen, und
    • bei Antragstellung erklären, dass Ihr zu förderndes Vorhaben dem Erhalt von Arbeitsplätzen im Rahmen einer Diversifizierung bei unmittelbarer Abhängigkeit von der Braunkohlewirtschaft dient oder mit dem Vorhaben die Schaffung neuer Arbeitsplätze geplant ist.
  • Beantragen Sie eine Förderung von externer Beratung, muss das Beratungsunternehmen über praktische Erfahrungen in der Geschäftsmodelltransformation verfügen und dies durch mindestens 3 einschlägige Referenzen aus den vorangegangenen 2 Jahren nachweisen.
  • Sie dürfen keine Unteraufträge vergeben.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf

Offizielle Quellen