Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie ? insbesondere Kfz-Zulieferer ?, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
- Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen.
- Ihr Transformationsvorhaben muss
- der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder
- auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
- Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.