Rechtliche Voraussetzungen
- Sie führen Ihr Vorhaben als Verbundprojekt mit mehreren Partnern durch.
- Sie regeln die Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie weisen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung nach.
- Sie nutzen Ihre Forschungsergebnisse ausschließlich in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz.
- Sie beteiligen keine Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus Ländern der Staatenliste gemäß § 13 Sicherheitsüberprüfungsgesetz am Vorhaben.
- Sie haben noch nicht mit dem Projekt begonnen, bevor Sie den Förderantrag gestellt haben.
- Sie nutzen für die Zusammenarbeit bevorzugt den Vordruck Nummer 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Ausschlussgründe: Sie erhalten keine Förderung, wenn sich Ihr Unternehmen bereits in Schwierigkeiten befindet. Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn die Ergebnisse außerhalb von Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz verwertet werden. Personen aus Ländern der einschlägigen Staatenliste dürfen keinen Einblick in die Forschungsprozesse erhalten.