Rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
- Kommunen,
- Verbände und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 ?Zivile Sicherheit für die Gesellschaft? von Horizont Europa aufweisen.
- Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
- Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.