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Förderung für Projekte zu resilienten und nachhaltigen Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien (RAMP--Raw Materials Partnership for the Green and Digital Transition, deutsch: Rohstoffpartnerschaft für die grüne und digitale Transformation)

Sie entwickeln Technologien für eine sichere Rohstoffversorgung in Europa? Das Bundesministerium fördert Vorhaben zu resilienten Wertschöpfungsketten für mineralische und metallische Rohstoffe. Entwickeln Sie Innovationen für die Kreislaufwirtschaft und strategische Zukunftstechnologien.

Beschreibung

Sie unterstützen mit Ihrem Projekt das Ziel, eine sichere und nachhaltige Versorgung Deutschlands und Europas mit mineralischen und metallischen Rohstoffen aufzubauen. Damit stärken Sie die strategische Autonomie und die Resilienz der Wirtschaft gegenüber globalen Versorgungsrisiken. Ihre Forschungsergebnisse helfen dabei, technologische Abhängigkeiten bei Zukunftstechnologien ? wie der klimaneutralen Energieerzeugung oder der Digitalisierung ? zu verringern.

Sie können eine Förderung für anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche Forschungsprojekte erhalten. Diese müssen Sie innerhalb eines transnationalen Verbundes durchführen. Die Förderung konzentriert sich in diesem Aufruf auf 2 Schwerpunkte:

  • Nachhaltige Versorgung mit primären Rohstoffen (Thema 1): Sie entwickeln technische Innovationen in den Bereichen Erkundung, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen direkt aus der Natur.
  • Nachhaltige Versorgung mit sekundären Rohstoffen (Thema 2): Sie erforschen neue Wege für das Recycling von Rohstoffen aus Altprodukten oder anthropogenen Lagern. Sie integrieren diese zurück in den Wertschöpfungskreislauf.

Die Förderung beträgt mindestens 100.000 EUR und höchstens 300.000 EUR je Partner. Wenn Sie die Koordination eines Verbundvorhabens übernehmen, können Sie bis zu 350.000 EUR erhalten. Beteiligen sich mehrere deutsche Partner an einem Verbund, beträgt die Förderung insgesamt maximal 450.000 EUR.

Für die verschiedenen Partner gelten folgende spezifische Regelungen zur Förderhöhe und Bemessungsgrundlage:

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Ihre Förderung berechnet sich auf Basis der projektbezogenen Ausgaben. Sie erhalten eine Förderung von bis zu 100 % dieser Ausgaben. Zusätzlich erhalten Hochschulen eine Projektpauschale in Höhe von 20 % der Ausgaben.
  • Unternehmen: Ihre Förderung berechnet sich auf Basis der projektbezogenen Kosten. Die Förderung setzt eine angemessene Eigenbeteiligung an den Kosten voraus. Die Basisquote beträgt bei der Grundlagenforschung bis zu 100 %. Bei der industriellen Forschung beträgt die Quote bis zu 50 %. Für die experimentelle Entwicklung erhalten Sie bis zu 25 %. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 % erhalten.

?Details zur europäischen Partnerschaft RAMP--Raw Materials Partnership for the Green and Digital Transition, deutsch: Rohstoffpartnerschaft für die grüne und digitale Transformation bzw. zum Förderaufruf können auf der Website (siehe weiterführende Links) nachgelesen werden.

Wer wird gefördert?

  • Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Kommune, Oeffentliche Einrichtung, Verband Vereinigung, Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Bekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema ?Resiliente und nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien?
  • innerhalb der europäischen Partnerschaft ?Raw Materials for the Green and Digital Transition?
  • im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung vom: 11.06.2026 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 03.07.2026 B1 Weblink zur Rahmenbekanntmachung Förderaufruf zur Bekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema ?Resiliente und nachhaltige Rohstoff-Wertschöpfungsketten für Zukunftstechnologien?
  • im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland der Bundesregierung vom: 06.07.2026 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 21.07.2026 B2 Weblink zum Förderaufruf

Wichtige Voraussetzungen

  • Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: • Ihr transnationaler Forschungsverbund besteht aus mindestens drei förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen Teilnehmerländern.
  • • Mindestens 2 dieser Partner kommen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder assoziierten Ländern.
  • • Sie bestellen eine Koordination für Ihren Forschungsverbund.
  • • Die Projektpartner stimmen die Laufzeit sowie den Start und das Ende des Projekts einheitlich ab.
  • • Das Arbeitsvolumen ist ausgewogen zwischen den internationalen Partnern aufgeteilt.
  • • Alle Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
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Rechtliche Voraussetzungen

Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr transnationaler Forschungsverbund besteht aus mindestens drei förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen Teilnehmerländern.
  • Mindestens 2 dieser Partner kommen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder assoziierten Ländern.
  • Sie bestellen eine Koordination für Ihren Forschungsverbund.
  • Die Projektpartner stimmen die Laufzeit sowie den Start und das Ende des Projekts einheitlich ab.
  • Das Arbeitsvolumen ist ausgewogen zwischen den internationalen Partnern aufgeteilt.
  • Alle Projektpartner schließen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
  • Zum Zeitpunkt der Auszahlung besitzen Sie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Als grundfinanzierte Forschungseinrichtung grenzen Sie Ihr Projekt klar von Ihren bestehenden Aktivitäten ab.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten für kommerzielle Explorationsvorhaben. Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeiten zur Gewinnung und Verarbeitung von marinen Rohstoffvorkommen.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich

Tel.: +49 2461 61-2626

Fax: +49 2461 61-5837

ptj-ramp@ptj.deWebseite

Offizielle Quellen