AktivBundesweitZuschuss

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021?2027)

Die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds bildet den Rahmen zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung von strukturpolitischen Herausforderungen in den Regionen. Die Verordnung ist selbst kein Förderprogramm.

Beschreibung

Der EFRE soll Ungleichgewichte zwischen den Regionen ausgleichen und auf diese Weise den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union stärken.

In der Verordnung sind die genauen Förderschwerpunkte sowie die Konzentration der Förderung der jeweiligen EFRE-Programme festgelegt: Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.

Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:

  • Investitionen in die Infrastruktur,
  • angewandte Forschung und Innovation,
  • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
  • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen,
  • Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze,
  • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
  • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
  • technische Hilfe.

Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte der Umweltinfrastruktur und andere vorrangige EU-Projekte der transeuropäischen Verkehrsnetze unterstützt. Außerdem werden Projekte mit erheblichem Nutzen für die Umwelt in den Bereichen Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien oder einer nachhaltigen städtischen Mobilität gefördert. In Deutschland werden keine Maßnahmen aus dem Kohäsionsfonds finanziert. Er gilt nur für Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen je Einwohner im Zeitraum 2015 bis 2017 weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts betrug.

Wer wird gefördert?

  • Kommune, Oeffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband Vereinigung

Was wird gefördert?

  • Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.
  • Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union [...] haben folgende Verordnung erlassen: [?] KAPITEL I GEMEINSAME BESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand (1) In dieser Verordnung werden die spezifischen Ziele und der Umfang der Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Bezug auf die in Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/1060 genannten Ziele ?Investitionen in Beschäftigung und Wachstum?
  • und ?Europäische territoriale Zusammenarbeit?
  • (Interreg) festgelegt.
  • (2) In dieser Verordnung werden außerdem die spezifischen Ziele und der Umfang der Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Bezug auf das in Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/1060 genannte Ziel ?Investitionen in Beschäftigung und Wachstum?
  • Artikel 2 Aufgaben des EFRE und des Kohäsionsfonds (1) Der EFRE und der Kohäsionsfonds leisten einen Beitrag zum übergeordneten Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei.
  • Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme.
  • In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm.
  • Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
  • Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
  • Darüber hinaus veröffentlicht die Europäische Kommission Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu spezifischen Projekten.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm.

Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.

Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.

Darüber hinaus veröffentlicht die Europäische Kommission Ausschreibungen und Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu spezifischen Projekten.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Europäische Kommission

Rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel

Tel.: Europe Direct 00800 67891011; Zentrale 00322 2991111

Webseite

Offizielle Quellen