Rechtliche Voraussetzungen
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie bilden ein Konsortium aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus 3 verschiedenen an der Luke--Linking Ukraine to the European Research Area, deutsch: Bindung der Ukraine an Europäischen Forschungsraum-Ausschreibung beteiligten Ländern.
- Mindestens einer Ihrer Partner hat seinen Sitz in der Ukraine.
- Sie benennen einen Projektkoordinator für das Gesamtkonsortium, der den Antrag zentral einreicht.
- Sie schließen mit allen Verbundpartnern eine schriftliche Kooperationsvereinbarung ab.
- Für diese Vereinbarung nutzen Sie zwingend den Vordruck Nr. 0110 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
- Sie weisen nach, dass die Projektergebnisse in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz, der Ukraine, der Republik Moldau oder der Türkei genutzt werden.
Ausschlussgründe:
Sie können keine Förderung erhalten, wenn es sich um ein rein nationales Projekt ohne ukrainische Beteiligung handelt. Vorhaben ohne Bezug zu den Schwerpunkten Energie, Cybersicherheit, Gesundheit sowie Geistes- und Sozialwissenschaften sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem wird die übliche Grundausstattung Ihrer Einrichtung nicht gefördert.