Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen.
- Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
- Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiete) liegen.
Weitere Fördervoraussetzungen, unter anderem für STEP--Plattform für strategische Technologien für Europa-Vorhaben, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.