Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie legen ein tragfähiges Konzept (qualifizierter Businessplan) inklusive der Angaben zu den geplanten Digitalisierungsmaßnahmen vor.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und über eine nachhaltige Rentabilität verfügen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.