Rechtliche Voraussetzungen
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt realisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Um die Wettbewerbsfähigkeit Hamburger Unternehmen bei der digitalen Transformation zu stärken, gewähren wir Kredite für Investitionen in digitale Technologien und Prozesse. Die Förderung erfolgt in Kooperation mit der KfW Bankengruppe und den Hausbanken der Unternehmen. Das Programm kombiniert zinsgünstige Darlehen mit Zuschüssen und bietet gleichzeitig eine 50-prozentige Haftungsfreistellung gegenüber den Kreditinstituten.
Gefördert werden:
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben, zum Beispiel:
Es werden Vorhaben ab 25.000 EUR und bis zu 2,5 Millionen EUR (2.500.000 EUR) Darlehen gefördert. Die mögliche Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Mittel.
Zusätzlich wird das Vorhaben durch einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg mit bis zu 12 % des Darlehensbetrags unterstützt (maximal 20.000 EUR).
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Ansprechpartner und weiterführende Links
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31 20097 Hamburg
Offizielle Quellen
Weiterführende Programme
Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.
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