Rechtliche Voraussetzungen
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Wenn Sie Ideen zu anstehenden Digitalisierungsvorhaben optimieren und in eine geeignete Projektform umwandeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungen erhalten.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel umfassen. Näheres hierzu regelt die Richtlinie.
Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden.
Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 EUR.
Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsdienstleistende, die qualifiziert sind.
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Ansprechpartner und weiterführende Links
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31 20097 Hamburg
Offizielle Quellen
Weiterführende Programme
Wenn Sie in die Digitalisierung Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) oder in die Verbesserung der IT-Sicherheit in Ihrem Betrieb investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Details ansehenGleiches DigitalthemaWenn Sie ein Digitalisierungsprojekt realisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Details ansehenGleiches DigitalthemaWenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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