AktivBaden-WürttembergFörderkredit

Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE ? RegioInn2030)

Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021?2027) im Rahmen der Fachförderung neuartige regionale Innovationssysteme, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationen in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa und mit den Bestrebungen für ein grüneres, CO2-armes Europa beschäftigen.

Zu den Spezialisierungsfeldern gehören

  • Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0,
  • nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend),
  • Gesundheitswirtschaft,
  • Ressourceneffizienz und Energiewende sowie
  • nachhaltige Bioökonomie

sowie damit verbundene Themenkomplexe wie IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen.

Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere.

Im Wege der Fachförderung wird die Entwicklung und Unterstützung von regionalen Innovationssystemen gefördert, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Sie bekommen die Förderung für

  • neue Managementstrukturen zur Entwicklung und Umsetzung einer regionalen Innovationsstrategie sowie
  • Instrumente, Werkzeuge und Formate, um die regionsspezifischen Trends zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zur Stärkung der Region und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu entwickeln.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Höhe des EFRE-Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000.

Die Förderung setzt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums voraus, in dem die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert werden. Diese Aufrufe haben besondere Antragsfristen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.

Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg im Rahmen des bereits abgeschlossenen Wettbewerbs RegioWIN 2030 prämierte Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs. Hier können Sie keine Anträge mehr stellen.

Wer wird gefördert?

  • Kommune, Oeffentliche Einrichtung, Verband Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit 2021?2027 (VwV EFRE ?
  • RegioInn2030) Vom 22.
  • Az.: WM37-4305-2/2 ?
  • [?] 1 Zuwendungsziel, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungsziel Unter den thematischen Zielen a) Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa, b) Förderung der Bestrebung für ein grüneres-, CO2-armes Europa sollen die beim Wettbewerb RegioWIN 2030 (Nummer 6) prämierten Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs sowie als Fachförderung neuartige Regionale Innovationssysteme (Nummer 7) umgesetzt werden.
  • Zu den Spezialisierungsfeldern gehören a) Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, b) nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), c) Gesundheitswirtschaft, d) Ressourceneffizienz und Energiewende sowie e) nachhaltige Bioökonomie.
  • Adressiert werden auch damit verbundene Themenkomplexe wie IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften.
  • Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens ?
  • VEZ 2021?2027 berücksichtigen.
  • • Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.
  • • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften. Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens ? VEZ 2021?2027 berücksichtigen.
  • Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
  • Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist,
  • natürliche Personen.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Schlossplatz 10 76113 Karlsruhe

Tel.: 0721 1500

info@l-bank.deWebseite

Offizielle Quellen

FAQ

Vom 22. April 2022 ? Az.: WM37-4305-2/2 ?
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