AktivSachsenZuschuss

Digitalisierung Zuschuss EFRE ? Transformationsprojekte

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen in die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse und in die IT-Sicherheit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) komplexe Projekte zur digitalen Transformation Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU).

Sie erhalten die Förderung für

  • Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung,
  • Anschaffung notwendiger Hardware und Software,
  • Einführung der Lösung einschließlich Schulung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000,
  • mittleren Unternehmen bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 100.000

für eine Laufzeit von maximal 12 Monaten.

Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestens EUR 5.000 liegen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das SAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB).

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Vorhaben von Digitalisierungsprojekten (Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027 ?
  • Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen 1.1 Zweck der Zuwendung ist es, die Innovationskraft und damit Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken.
  • Die Förderung soll dazu beitragen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten zu unterstützen.
  • Die Förderung dient der Umsetzung der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen sowie des EFRE-Programms für die Förderperiode 2021 bis 2027.
  • 1.2 Der Freistaat Sachsen gewährt hierfür Zuwendungen 1.2.1 nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, 1.2.2 den §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
  • April 2001 (SächsGVBl.

Wichtige Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
  • Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: • Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien sollen komplexe Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert oder neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden.
  • • Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Durch die Informations- und Kommunikationstechnologien sollen komplexe Geschäftsprozesse in Ihrem Unternehmen digitalisiert oder neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende Geschäftsmodelle verbessert werden.
  • Sie verbessern mit der Maßnahme nachweislich das Digitalisierungsniveau in Ihrem Unternehmen.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Sächsische Aufbaubank ? Förderbank ? (SAB)

Pirnaische Straße 9 01069 Dresden

Tel.: +49 351 4910-0

Fax: +49 351 4910-4000

servicecenter@sab.sachsen.deWebseite

Offizielle Quellen