Förderung von Projekten zum Thema ?KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)? Impulse für Innovation und Wachstum
Beschreibung
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)? Impulse für Innovation und Wachstum
vom: 21.08.2025
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 02.09.2025 B1
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Verfahrensstufe können zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)? ? Impulse für Innovation und Wachstum
vom: 29.04.2026
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
BAnz AT 11.05.2026 B2
Weblink zur Förderrichtlinie
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Rechtsgrundlage Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)?
- Impulse für Innovation und Wachstum vom: 21.08.2025 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 02.09.2025 B1 Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
- Verfahrensstufe können zu zwei jährlichen Stichtagen (15.
- Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden.
- Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
- Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen durch den vorgesehenen Verbundkoordinator einzureichen.
Ansprechpartner und weiterführende Links
Ansprechpartner
Projektträger Jülich (PtJ)
52425 Jülich
Offizielle Quellen
Weiterführende Programme
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Das Programm soll Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich machen sowie die Einführung wichtiger digitaler Technologien fördern.
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