Rechtliche Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben muss ein Verbundprojekt mit mindestens 3 Partnern sein.
- Ein Partner muss eine interkommunale oder intraregionale Institution sein.
- Ein Partner muss eine Hochschule oder Forschungseinrichtung sein.
- Sie müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung abschließen.
- Sie benötigen eine Betriebsstätte oder Einrichtung in Deutschland.
- Die Ergebnisse müssen in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz genutzt werden.
- Ihr Projekt muss deutlich über den Stand der Technik hinausgehen.
In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten: Wenn Ihr Unternehmen als ?Unternehmen in Schwierigkeiten? gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gilt, erhalten Sie keine Förderung. Zudem sind Vorhaben ohne klaren Beitrag zur CO2--Kohlenstoffdioxid-Reduktion nicht förderfähig.