Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund sowie
- Projektgesellschaften (unabhängig vom Gesellschafterhintergrund).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Risikoübernahme durch die KfW führt nicht dazu, dass sie größter Risikoträger ist. Die Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern ist adäquat.
- Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht finanziert werden
- Umschuldungen,
- Nachfinanzierungen bereits vollständig abgeschlossener Vorhaben.