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Förderung für Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie (Eureka Biotech-Call for Network Projects)

Wenn Sie in einem internationalen Verbundvorhaben an biotechnologischen Innovationen forschen, können Sie Fördermittel erhalten. Dieser Zuschuss unterstützt Sie dabei, nachhaltige Verfahren und bioökonomische Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu bringen.

Beschreibung

Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der industriellen Biotechnologie durchführen. Ziel ist es, nachhaltige biotechnologische Verfahren und Produkte schneller in die industrielle Anwendung zu überführen und den technologischen Reifegrad zu erhöhen.

Sie können insbesondere für Projekte zu folgenden Themen eine Förderung erhalten:

  • Nachhaltige Bioprozesse, zum Beispiel durch die Nutzung von CO2 oder biogenen Reststoffen als Rohstoff
  • Neuartige bioökonomische Produkte, zum Beispiel die Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel
  • Disruptive Ansätze, zum Beispiel der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Bioproduktion

Sie erhalten die Förderung für internationale Verbundvorhaben. Sie müssen dabei mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammenarbeiten. Auf deutscher Seite ist ein signifikanter Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zwingend erforderlich.

Sie erhalten die Zuwendung als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Als deutscher Partner können Sie maximal 500.000 EUR für Ihr Vorhaben erhalten. In diesem Betrag ist für universitäre Partner eine Projektpauschale in Höhe von 20 % enthalten.

Die Art der Finanzierung richtet sich nach Ihrer Organisation:

  • Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag stellen, erhalten Sie eine anteilige Förderung für Ihre projektbezogenen Kosten. Sie müssen dabei eine angemessene Eigenbeteiligung leisten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtung teilnehmen, können Ihre projektbezogenen Ausgaben mit bis zu 100 % gefördert werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, Hochschule, Oeffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung

Was wird gefördert?

  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie?
  • vom: 20.11.2024 Bundesministerium für Bildung und Forschung BAnz AT 28.11.2024 B2 Weblink zur Förderrichtlinie Förderaufruf ?Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects?
  • vom: 31.03.2026 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Weblink zur Förderrichtlinie

Wichtige Voraussetzungen

  • • Sie arbeiten in einem Konsortium mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen.
  • • Sie weisen einen signifikanten inhaltlichen und finanziellen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ihrem Verbundvorhaben nach.
  • • Sie stellen sicher, dass kein Land mehr als 70 % der gesamten Projektkosten trägt.
  • • Sie planen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in Ihr Projekt ein.
  • • Sie bestätigen bei der Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • • Sie weisen den geplanten Fortschritt des technologischen Reifegrades (TLR) eindeutig nach.
ZusatzinfosAusklappen

Rechtliche Voraussetzungen

  • Sie arbeiten in einem Konsortium mit mindestens 2 Partnern aus 2 unterschiedlichen Eureka-Partnerländern zusammen.
  • Sie weisen einen signifikanten inhaltlichen und finanziellen Beitrag von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Ihrem Verbundvorhaben nach.
  • Sie stellen sicher, dass kein Land mehr als 70 % der gesamten Projektkosten trägt.
  • Sie planen geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in Ihr Projekt ein.
  • Sie bestätigen bei der Antragstellung das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans.
  • Sie weisen den geplanten Fortschritt des technologischen Reifegrades (TLR) eindeutig nach.

Ausschlussgründe:

  • Sie haben kein KMU auf deutscher Seite an dem Verbundvorhaben beteiligt.

Ansprechpartner und weiterführende Links

Ansprechpartner

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße 52428 Jülich

Tel.: +49 2461 61-2626

Fax: +49 2461 61-5837

ptj@ptj.deWebseite

Offizielle Quellen

FAQ

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema ?Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie?
vom: 20.11.2024
Förderaufruf ?Europäische Zusammenarbeit in der industriellen Biotechnologie - Eureka Biotech-Call for Network Projects?
vom: 31.03.2026