Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
sowie im Rahmen von Verbundprojekten auch
- mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR,
- öffentliche und private Hochschulen,
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- weitere Partner.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An Ihrem Projekt müssen ein oder mehrere KMU beteiligt sein.
- Ihr Vorhaben hat ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko und übertrifft den Stand der Technik deutlich.
- Ihr Vorhaben ist anwendungsbezogen und adressiert einen hohen medizinischen Bedarf.
- Sie verwerten die Ergebnisse vorrangig in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
- Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung wird durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens wird in 1. Linie den KMU zugutekommen.
- Mindestens 50 Prozent der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel kommen KMU sowie mittelständischen Unternehmen zugute.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.