KI-Regulierung
EU-KI-Labels seit 2. August 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Für Unternehmen stellt sich damit zunehmend die Frage, wann KI-generierte oder mit KI veränderte Inhalte offengelegt werden müssen. Die Europäische Kommission stellt dafür drei einheitliche Symbole bereit, die freiwillig genutzt werden können. Nicht jeder Einsatz von künstlicher Intelligenz führt dabei automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht.
Inhaltsverzeichnis
Welche KI-Inhalte müssen offengelegt werden?
Die EU-Kommission stellt ausdrücklich klar: Nicht alle KI-generierten oder manipulierten Inhalte müssen sichtbar gekennzeichnet werden.
Die drei Symbole sollen vor allem bei den Offenlegungspflichten aus Artikel 50 Absatz 4 des AI Act helfen. Dieser Bereich umfasst zwei wesentliche Arten von Inhalten.
1. Täuschend echt wirkende Deepfakes
Gemeint sind mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Audioaufnahmen und Videos, die realen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln.
Eine Offenlegung ist insbesondere dann relevant, wenn Menschen den Inhalt fälschlicherweise für authentisch oder wahr halten könnten.
Dazu kann beispielsweise ein Video gehören, in dem eine Person scheinbar etwas sagt, das sie tatsächlich nie gesagt hat. Auch ein ausgetauschtes Gesicht in einem echten Foto oder eine künstlich erzeugte Stimme kann darunterfallen.
2. Bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Auch KI-generierte oder mit KI veränderte Texte können von der Offenlegungspflicht erfasst sein. Das gilt für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn der Inhalt:
- von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurde und
- eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Unternehmen müssen daher nicht jeden mit ChatGPT oder einem anderen KI-Werkzeug vorbereiteten Text automatisch kennzeichnen. Entscheidend sind der Zweck des Textes, die redaktionelle Prüfung und die übernommene Verantwortung.
Die drei EU-Symbole einfach erklärt
Grundlegendes Symbol: AI
Das grundlegende Symbol zeigt allgemein, dass KI an der Erstellung oder Veränderung eines erfassten Inhalts beteiligt war.
Es eignet sich besonders, wenn zusätzlich in einfachen Worten erklärt wird, was genau mit KI erzeugt oder verändert wurde. Ein Beispiel der Europäischen Kommission ist ein Deepfake-Video mit einem Hinweis wie „Stimmen mit KI erzeugt“, an den das grundlegende AI-Symbol angefügt werden kann.
Das Symbol kann außerdem eingesetzt werden, wenn über eine zusätzliche, interaktive Ebene weitere Informationen zur Entstehung des Inhalts bereitgestellt werden.
Einfach erklärt: Das grundlegende Symbol bedeutet: KI war beteiligt. Ein ergänzender Hinweis erklärt genauer, wie sie eingesetzt wurde.
AI GENERATED: vollständig KI-generiert
Das Symbol AI GENERATED ist für Inhalte vorgesehen, die vollständig von einer KI erzeugt wurden. Das bedeutet nach der Beschreibung der Europäischen Kommission:
- Der gesamte relevante Inhalt wurde durch KI erstellt.
- Es gibt keine von Menschen erstellten Bestandteile.
- Es fand keine menschliche redaktionelle Kontrolle statt.
- Die menschliche Beteiligung beschränkte sich im Wesentlichen auf den Prompt.
Als Beispiele nennt die Kommission vollständig KI-generierte Deepfake-Videos, KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen sowie vollständig mit KI komponierte Musik oder Kunst.
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke können allerdings besondere, weniger weitreichende Anforderungen an die Art der Offenlegung gelten.
Einfach erklärt: AI GENERATED bedeutet: Der gesamte Inhalt wurde mit KI erstellt.
AI MODIFIED: teilweise mit KI verändert
Das Symbol AI MODIFIED zeigt an, dass ein bereits vorhandener, von Menschen erstellter Inhalt nachträglich mithilfe von KI verändert wurde. Der Ausgangsinhalt war also bereits vorhanden. KI wurde anschließend eingesetzt, um bestimmte Bestandteile zu bearbeiten, zu ergänzen oder auszutauschen.
Die Europäische Kommission nennt unter anderem diese Beispiele:
- In einem echten Foto wird das Gesicht einer Person durch ein anderes Gesicht ersetzt.
- Fotos einer leeren Wohnung werden mithilfe von KI virtuell möbliert.
Einfach erklärt: AI MODIFIED bedeutet: Der ursprüngliche Inhalt wurde von Menschen erstellt und danach mit KI verändert.
Sind die EU-KI-Symbole verpflichtend?
Nein. Die Verwendung genau dieser drei Symbole ist freiwillig.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen frei entscheiden können, ob sie eine gesetzlich erforderliche Offenlegung vornehmen. In den von Artikel 50 erfassten Fällen ist die Offenlegung verpflichtend. Unternehmen können dafür die EU-Symbole nutzen oder eine andere geeignete, klare und verständliche Form wählen.
Die Europäische Kommission weist außerdem darauf hin, dass die bloße Verwendung eines Symbols noch keine vollständige Rechtskonformität herstellt. Verantwortlich bleibt der jeweilige Betreiber des KI-Systems beziehungsweise die veröffentlichende Stelle.
Die Symbole können frei verwendet werden. Eine Nennung der Europäischen Kommission oder des Europäischen AI Office ist dafür nicht erforderlich. Nichtunterzeichner des zugehörigen Verhaltenskodex dürfen durch die Verwendung allerdings nicht den Eindruck erwecken, sie hätten sich dem Kodex angeschlossen.
Wie sollten die Symbole dargestellt werden?
Die Kennzeichnung muss für die angesprochenen Personen klar wahrnehmbar und verständlich sein. Nach den Hinweisen der Europäischen Kommission sollte das Symbol:
- spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar sein,
- nicht durch andere Elemente verdeckt werden,
- möglichst direkt in den Inhalt eingebunden sein,
- auch beim Herunterladen oder erneuten Teilen sichtbar bleiben,
- ausreichend groß und gut lesbar dargestellt werden.
Begleitende Hinweise sollten in einfacher Sprache formuliert sein. Unnötige Fachbegriffe, unklare Formulierungen und Abkürzungen sollten vermieden werden.
Die Kommission empfiehlt außerdem, die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise passende Alt-Texte oder ARIA-Beschriftungen, durch die assistive Technologien erkennen können, dass ein Inhalt KI-generiert oder manipuliert wurde.
Welche Ausnahmen gibt es?
Redaktionell geprüfte Texte
Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse entfällt die beschriebene Offenlegungspflicht, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Inhalt wurde von Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert.
- Eine natürliche oder juristische Person übernimmt die redaktionelle Verantwortung.
Für Unternehmen bedeutet das: Eine klar organisierte Prüfung und Freigabe von KI-unterstützten Texten kann rechtlich relevant sein.
Künstlerische, kreative oder satirische Werke
Ist ein Deepfake Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werkes, bleibt eine angemessene Offenlegung erforderlich. Sie darf die Darstellung oder den Genuss des Werkes jedoch nicht unangemessen beeinträchtigen.
Gesetzlich erlaubte Verwendung
Die Offenlegungspflicht gilt außerdem nicht, wenn die Nutzung entsprechender Inhalte gesetzlich zur Aufdeckung, Verhinderung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten zugelassen ist.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Für Unternehmen ist nicht allein entscheidend, ob KI eingesetzt wird. Wichtiger ist, wofür sie eingesetzt wird und wie die Ergebnisse veröffentlicht werden.
Ein erster interner Prüfprozess kann sich an fünf Fragen orientieren:
- Handelt es sich um ein Bild, ein Video, eine Audiodatei oder einen veröffentlichten Text?
- Wurde der Inhalt vollständig mit KI erstellt oder nur teilweise verändert?
- Könnte der Inhalt von Außenstehenden irrtümlich für authentisch gehalten werden?
- Informiert ein Text die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse?
- Wurde der Text fachlich geprüft und übernimmt jemand klar die redaktionelle Verantwortung?
Zusätzlich sollten Unternehmen festlegen:
- wer KI-generierte Inhalte vor der Veröffentlichung prüft,
- wer über eine erforderliche Offenlegung entscheidet,
- welche Kennzeichnung verwendet wird,
- wie Freigaben dokumentiert werden und
- wer die redaktionelle Verantwortung trägt.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen muss daraus kein umfangreiches Regelwerk entstehen. Ein klarer, dokumentierter Ablauf mit festgelegten Zuständigkeiten ist häufig der sinnvollste erste Schritt.
Fazit
Die neuen EU-Symbole bieten Unternehmen eine einheitliche Möglichkeit, bestimmte KI-generierte und manipulierte Inhalte transparent zu kennzeichnen.
Dabei ist die wichtigste Unterscheidung: Die Nutzung der EU-Symbole ist freiwillig. Eine gesetzlich erforderliche Offenlegung ist es nicht.
Unternehmen sollten deshalb nicht pauschal jeden KI-Einsatz kennzeichnen. Stattdessen benötigen sie klare Kriterien für die Prüfung von Deepfakes, veröffentlichten Texten zu öffentlichen Themen sowie vollständig oder teilweise mit KI erstellten Inhalten.
Eine nachvollziehbare redaktionelle Prüfung, klar geregelte Verantwortlichkeiten und eine verständliche Kommunikation bilden dafür die wichtigste Grundlage.
Häufige Fragen
Muss jeder mit KI erstellte Inhalt gekennzeichnet werden?
Müssen Unternehmen genau die EU-Symbole verwenden?
Was ist der Unterschied zwischen AI GENERATED und AI MODIFIED?
Reicht ein KI-Symbol aus, um den AI Act einzuhalten?
Seit wann gelten die Transparenzpflichten?
Quellen und weiterführende Informationen
Quelle: Europäische Kommission · Zur Originalmeldung
- 1. Europäische Kommission: EU Icons for labelling AI-generated content — Offizielle Erläuterung der EU-Symbole, ihrer Anwendungsfälle, Ausnahmen und Darstellungsvorgaben. Zuletzt abgerufen am 3. August 2026.
- 2. Verordnung (EU) 2024/1689 – Verordnung über künstliche Intelligenz — Rechtliche Grundlage, insbesondere Artikel 50 zu den Transparenzpflichten sowie Artikel 113 zum Geltungsbeginn.
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